Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Volker Kahl, Ölmühlenweg 3, 34123 Kassel

  1. Mit der Übergabe der Zulassungsunterlagen erhält der Zulassungsdienst Volker Kahl den Auftrag für die Zulassung des betreffenden Fahrzeuges Mit dieser Auftragserteilung wird der vereinbarte Zulassungspreis fällig. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Unterlagen, die für die Zulassung des Fahrzeuges vorliegen müssen, an den Zulassungsservice Volker Kahl übergeben werden. Zulassungen die an der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit von Unterlagen scheitern, sind vom Auftraggeber dennoch zu bezahlen.
  1. Wird der Zulassungsauftrag von einem Autohändler erteilt, der das Fahrzeug verkauft, und auf seinen Kunden zulassen möchte, haftet neben dem Fahrzeughalter auch der Autohändler in vollem Umfang für den Ausgleich der anfallenden Zulassungsgebühren und Dienstleistungskosten. Der Zulassungsservice Volker Kahl ist berechtigt, Zulassungsunterlagen solange zurückzuhalten, bis sämtliche Forderungen gegen den Fahrzeughalter oder den Auftrag gebenden Autohändler in vollem Umfang erfüllt sind.
  1. Eine Haftung seitens des Zulassungsservices Volker Kahl, wegen nicht termingerechter Ausführung der Zulassung und daraus resultierenden Folgeschäden wie z.B. Reisekosten, Fahrzeugausfall, Mietwagen usw. ist ausgeschlossen. Der Zulassungsservice Volker Kahl bemüht sich Aufträge termingerecht auszuführen, wird hierfür jedoch keine Garantie übernehmen.
  1. Für die in Verlust geratenen Zulassungsunterlagen oder Personalausweise, die dem Zulassungsservice Volker Kahl übergeben wurden, ersetz dieser den Wiederbeschaffungswert dieser Unterlagen. Diese Wiederbeschaffungskosten enthalten jedoch nur die anfallenden amtlichen Gebühren. Wegegeld, Wartezeiten usw. werden nicht ersetzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die aufgrund des Verlustes eintreten wie z.B. Fahrzeugausfall, Mietwagen, Reisekosten, Vertragsrücktritt des Kunden eines Autohändlers wie Verlust des Fahrzeugbriefes und der damit verbundenen längeren Lieferzeit usw.
  1. Der Auftraggeber bzw. der Autohändler versichert, dass die im Fahrzeugbrief aufgedruckten Fahrzeug-Identifikationsnummern mit der am Fahrzeug übereinstimmt, und er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen. Ebenso wird die Richtigkeit und Echtheit aller übergebenen amtlichen Dokumente versichert. Der Auftraggeber bzw. Autohändler stellt den Zulassungsservice Volker Kahl von allen zivil- und strafrechtlichen Aspekten, die durch die Übergabe unkorrekter Unterlagen entstehen könnten, frei. Der Auftraggeber bzw. Autohändler hat keinerlei Anspruch auf die Rückgabe von Unterlagen, die seitens der Ordnungsbehörden festgehalten, bzw. einbehalten werden.
  1. Es gelten die Preise der zurzeit gültigen Preisliste für Zulassungen bzw. Dienstleistungen vom Zulassungsservice Volker Kahl. Die dem Auftraggeber bzw. Autohändler bekannt ist. Abweichend hiervon haben nur einzelne, schriftlich gefasste Sondervereinbarungen, Gültigkeit.
  1. Ausgestellte Rechnungen des Zulassungsservices Volker Kahl sind bei der Vorlage sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Bargeld oder Verrechnungsschecks dürfen nur von den dazu bevollmächtigten Mitarbeitern entgegengenommen werden.
  1. Erfüllungsort und Gerichtstand für beide Teile ist KASSEL.
  1. Mündliche Abreden und Zusagen haben keinerlei Wirkung und bedürfen in jedem Falle der Schriftform.
  1. Salvatoresche Klausel; sollte eine Klausel in den AGB´s ungültig sein, berührt dies die anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Wirksamkeit. Die Parteien sind gehalten, eine ungültige Klausel durch eine gültige Ersatzklausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und der unwirksamen Vertragsbedingung am nächsten kommt. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Kassel.

Stand: 06/2018